Mittelgeber :
Forschungsbericht : 1994-1996
Tel./ Fax.:
Technologiepolitik läßt sich als Versuch deuten, die Wettbewerbsfähgikeit durch (finanzielle) Hilfe und konzeptionelle Begleitung bei der Hervorbringung und Adaption technischer Neuerungen zu steigern. Sie ist demnach als nach vorne gerichtete Industriepolitik charakterisierbar. In Art. 130 des Vertrages über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag) wurde Industriepolitik von den Mitgliedstaaten als gemeinschaftliche Aufgabe festgeschrieben. Dies geschah jedoch keineswegs einvernehmlich, was zur Folge hatte, daß der Artikel 130 mehrdeutig interpretierbar ist. In der industriepolitischen Ausrichtung bestehen zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor tiefgreifende Unterschiede. Vor diesem Hintergrund wird die Orientierung der zukünftigen EU-Industriepolitik analysiert und ordnungspolitisch eingestuft. Es zeigt sich eine zunehmende interventionistische Dynamik.
INDEX HOME SUCHEN KONTAKT LINKS
qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96